Steuerliche Möglichkeiten der Mitarbeiterbindung
Mitarbeiter zu gewinnen und dauerhaft an den eigenen Betrieb zu binden ist eine Daueraufgabe im Gartenbau. Es ist und bliebt schwierig, sei es, dass Wettbewerber höhere Löhne anbieten, sei es, dass eine andere Branche oder ein Einstieg in den öffentlichen Dienst gesucht wird. Eine gute Entlohnung ist nicht das einzig entscheidende, aber ein wichtiges Argument. Zwar wird es kaum einem Gartenbauer möglich sein schlicht mehr Geld zu bieten, allerdings gibt es eine interessante Möglichkeit: die Nutzung der steuerlichen Vorteile, die der Gesetzgeber gewährt, wenn Mitarbeiter bestimmte Leistung erhalten.
Steuerliche Wirkungen von Lohnsteigerungen
Bei Lohnerhöhungen langen Finanzämter und der Sozialversicherungsträgerkräftig zu.Die Auswirkungen sind von derindividuellenSteuerbelastung eines Mitarbeitersabhängig. Dabei gilt es nicht den Durchschnitts- sondern den Grenzsteuersatz zu berücksichtigen, also die Prozentzahl, welche auf den zusätzlichen,letzten Euro an Steuern bzw. Sozialabgaben anfällt. Hier sind insbesondere bei ledigen Steuerzahlern auch bei überschaubarem Einkommen schnell 30 % fällig.
Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter. Da Beitrags- und Bemessungshöhen zumindest jährlich angepasst werden, wird auf eine exakte Berechnung verzichtet, überschlägig können 20 % einer Lohnerhöhung angesetzt werden, womit auf beideSeiten jeweils ca. 10 % entfallen. Das bedeutet, dass bspw. eine Loherhöhung von 100 €, den Gartenbauer 110 € kostet und beim Mitarbeiter, nach allen Abzügen, nicht mehr als60 € netto ankommen.
Persönliche Geschenke
Das unter den aufgezeigtenGegebenheiten nach Auswegen gesucht wird ist dem Fiskus bekannt, weshalb der Gestaltungsfreiheit Grenzen gesetzt werden. Zu gewissen Anlässen wie Hochzeit, Geburt eines Kindes oder runder Geburtstag sind Geschenke bis zu 60 € steuer- und sozialversicherungsfrei. Damit kann diese Möglichkeit allerdings nur unregelmäßig genutzt werden. Teurere Geschenke kann ein Gartenbauer pauschal versteuern, so dass beim Mitarbeiter keine Belastung auftritt, aber auch der Vorteil für den Arbeitgeber entfällt.
Sachbezüge
Ohne besonderen Anlass sind Geschenke bis zu 50 € monatlich steuerfrei. Hieraus ergibt sich ein jährlicher Gesamtbetrag von 600 €. Dabei können auch „geldnahe“ Möglichkeiten genutzt werden, wie Geldkarten von Warenhäusern, Internetshops oder Tankgutscheine, eine Barauszahlung muss jedoch ausgeschlossen werden.
Verpflegung
Ebenfalls darf die Verpflegung der Mitarbeiter unterstützt werden. Da Gartenbauer kaum über eine Kantine verfügen, besteht die Möglichkeiten Verpflegungskosten des Mitarbeiters zu übernehmen, wobei für 2022 der steuerliche Sachbezugswerte bei 1,87 € für das Frühstück und 3,57 € für das Mittag- oder Abendessen liegt. Diese Zuschüsse müssen sich tatsächlich auf ein Essen beziehen. Damit muss sowohl die Möglichkeit bestehen entsprechende Mahlzeiten in der Nähe des Arbeitsplatzes oder auf dem Weg zwischen Wohn- und Arbeitsstätte einzunehmen, als auch das Interesse des Mitarbeiters vorhanden sein. Musste früher jede Mahlzeit mit einem Beleg dokumentiert werden, gibt es mittlerweile Anbieter, die vereinfachte, internetbasiert Lösungen anbieten.
Ebenso ist bei wechselnden Einsatzorten möglich die Mahlzeit steuerlich geltend zu machen. Da diese Vorrausetzung im Gartenbau meistens gegeben ist, kann insbesondere das Mittagessen geltend gemacht werden, wobei der Nachweis der tatsächlichen Inanspruchnahme entfällt.
Smartphones, Tablets,Laptops
Ein Smartphone ist heute für fast alle Menschen eine Selbstverständlichkeit und für viele Jüngere eine teures Prestigegut. Befindet sich das Smartphone im Besitz des Arbeitgebers und wird dies dem Mitarbeiter überlassen, kann die private Nutzung erlaubt werden und diese steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen. Die laufenden Kosten für Betrieb und Unterhalt können ebenfalls vom Arbeitgeber getragen werden. Dabei lassen sich bei einer größeren Menge andere Konditionen erzielen, als die der Einzelne Kunde erreichen kann.
Allerdings gilt es zu beachten, dass Mitarbeiter unterschiedliche Wünsche haben. Einerverwendetein einfaches Produkt möglichst lange, der andere möchte stehts das neuste Smartphonenutzen, womit individuelle Lösungen notwendig sind. Weiterhin gilt es mögliche Zusatzkosten im Auge zu behalten und deren Kostenübernahmen zu deckeln und/ oder zu begrenzen.
Dienstwagen
Nach dem Wohnen ist das Fahrzeug meistens der größte Kostenfaktor. Immer mehr Menschen finanzieren ihre Fahrzeuge. Viel besser erschient dann die Nutzung eines Dienstwagens. Dabei gilt es allerdings im Vorfeld zu verdeutlichen, dass sich die Versteuerung des Wertes auf den Bruttolistenpreis bezieht. Auch der Weg zwischen Wohnungs- und Arbeitsstätte unterliegt der Versteuerung, bei der bei Gartenbauern üblichen Einsatzwechseltätigkeit erfolgt jedoch keine Versteuerung dieser Position.
Solange der Mitarbeiter nicht alte Gebrauchtwagen nutzt, dürfte ein Dienstwagen attraktiv sein. Da diesermit Beendigung der Tätigkeit zurückgegeben werden müsste, vergrößert sich die Mitarbeiterbindung.Der Gartenbauer trägt alle Kosten, wozu neben Kraftstoff und Versicherung auch Wartung und Service sowie der Wertverlust zählen. Attraktiv ist ein Dienstwagen vor allem, wenn die private Nutzung, auch durch den Lebenspartner, beinhaltet ist.Sicherlich sind die Kosten zu hoch, um quasi als „Zugabe“ plötzlich angeboten zu werden, bei einer Beförderung oder einer Neueinstellung ist dies jedoch eine wirkungsvolle Möglichkeit der Mitarbeiterbindung, zumal bei einer Kündigung auch der Wagen weg ist.
Sicherlichist für alle Mitarbeiter offensichtlich, wer über welchen Dienstwagen verfügt. Damit nichtNeid und Missgunst die Runde machen, kommt einer transparenten Regelung hohe Bedeutung.
Werbeflächen auf Fahrzeugen
Eine kleinere Lösung besteht in der Vermietung von Werbeflächen auf dem Fahrzeug eines Mitarbeiters an den Gartenbauer. Hierfür können bis zu 255,99 € jährlich steuerfrei bezahlt werden, da bis zu 256 € Nebeneinkünfte steuerfrei sind. Allerdings muss der Betrag einem Fremdvergleich standhalten.
Fahrräder und Elektroautos
Die staatlichen Bemühungen der CO2 Reduktion führen zu einer steuerlichen Förderung entsprechender Fahrzeuge. So werden Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nur mit 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuert. Die Überlassung eines Fahrrads oder E-Bikes ist für den Arbeitnehmer vollständig steuerfrei, der Kaufpreis kann vom Gartenbauer dennoch als Betriebskosten in voller Höhe angesetzt werden. Allerdings muss der potentielle Nutzer ein solches Gefährt auch einsetzenwollen.
Schlussfolgerung
Die aufgeführten Leistungen bieten Möglichkeit der Mitarbeiterbindung, welche sich für alle Beteiligten rechnet. Schnell gewöhnt sich ein Mitarbeiter an eine Extraleistung, was dem Wechsel des Arbeitgebers im Wege steht, da diese Leistungen plötzlich entfallen, bzw. Güter zurückgeben und privat neu beschafft werden müssen.
Da der Fiskus aufmerksam hinschaut und im Zweifelfall eine missbräuchliche Nutzung unterstellte, sollten die Regelungen im Vorfeld mit dem Steuerberater abgeklärt werden.